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Ausgangssituation
Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschlossen, die in allen europäischen Ländern Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Im Rahmen dieser Richtlinie muss u.a. vergleichbar dem Energielabel für elektrische Geräte für jedes Gebäude bei Bau, Vermietung, Verkauf und Sanierung ein Energieausweis erstellt werden, aus dem der künftige "Betreiber" die energetische Qualität des Gebäudes ablesen kann. Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2007 den Änderungen des Bundesrates zur neuen Energieeinsparverordnung zugestimmt und die EnEV 2007 verabschiedet. Sie wurde im Bundesgesetzblatt verkündet ist zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Danach werden Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht, wenn eine Wohnung, ein Wohnhaus oder Wohngebäude verkauft oder neu vermietet wird. Der Energieausweis ist für Neubauten seit dem 1. Oktober 2007 Pflicht. Die ARGE Benchmark wurde von der Bundesrepublik Deutschland mit der Entwicklung von Referenzwerten für nicht öffentliche Nichtwohngebäude beauftragt. Erste Ergebnisse sind in der "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand" am 26. Juli 2007 veröffentlicht worden. Derzeit wird diese Bekanntmachung überarbeitet und soll im Frühjahr 2008 in der überarbeiteten Version veröffentlicht werden. Das Projekt ARGE Benchmark ist entsprechend bis April 2008 verlängert worden. Bis dahin sollen die bestehenden Referenzwerte weiterentwickelt und Problemstellen bei der verbrauchsorientierten Bewertung aufgezeigt werden.
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